KFZ GutachterAmmersee

Fragen/Antworten

Häufig gestellte Fragen

Wer trägt die Kosten für ein Unfallgutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten für ein unabhängiges Gutachten, da dies als Teil der Schadensfeststellung anerkannt ist. Bei sehr geringen Schäden (Bagatellschäden) kann stattdessen ein Kostenvoranschlag ausreichen. Sprechen Sie uns bei Unsicherheiten gerne direkt an.

Muss ich den von der Versicherung vorgeschlagenen Gutachter beauftragen?

Nein. Als Unfallgeschädigter haben Sie das Recht, einen freien, unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Sie sind nicht verpflichtet, einen von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Gutachter zu akzeptieren.

Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?

Das hängt vom Umfang des Schadens ab. In der Regel vereinbaren wir zeitnah einen Besichtigungstermin und Sie erhalten Ihr Gutachten innerhalb weniger Werktage nach der Fahrzeugbesichtigung.

Was ist der Unterschied zwischen Unfallgutachten und Schadengutachten?

Ein Unfallgutachten wird nach einem Verkehrsunfall mit Unfallgegner erstellt und dient der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung. Ein Schadengutachten dokumentiert Fahrzeugschäden unabhängig von einem Unfallgegner, etwa bei Parkschäden, Vandalismus oder für private Zwecke.

Was sollte ich zum Begutachtungstermin mitbringen?

Bitte halten Sie die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I) sowie, falls vorhanden, den Unfallbericht oder die Schadenmeldung bereit. Bei Fragen zu Ihrem konkreten Fall sprechen Sie uns gerne vorab telefonisch an.

In welchen Regionen sind Sie tätig?

Wir sind für Sie in der Region Region Ammersee, Herrsching, Dießen, Landkreis Starnberg, Landkreis Landsberg, Landkreis Weilheim tätig.

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